Satzung des Käfer-Club Oranienburg e. V.

Kurzfassung für die Website

§1 Name, Sitz und Grundlage

  • Der Verein führt den Namen Käfer-Club Oranienburg e. V.
  • Sitz des Vereins ist Oranienburg.
  • Der Verein ist ein eingetragener Verein und handelt auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
  • Die Satzung ist für alle Mitglieder verbindlich.

§2 Ziele des Vereins

  • Gemeinsame Freizeitgestaltung rund um den VW Käfer
  • Erhalt, Pflege und Bestand von VW-Käfern
  • Erfahrungsaustausch zu Technik, Wartung und Restauration
  • Zusammenarbeit und Vernetzung mit Gleichgesinnten und der Oldtimer-Szene

§3 Organisation des Vereins

  • Höchstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
  • Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
  • Beschlüsse werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des BGB gefasst.
  • Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist Recht und Pflicht der Mitglieder.

§4 Vorstand

  • Vorsitzende*r
  • Vorstandsmitglied für Finanzen
  • Vorstandsmitglied für Veranstaltungen

Weitere Regelungen:

  • Wahl in offener Abstimmung
  • Amtszeit mindestens zwei Jahre
  • Ehrenamtliche Tätigkeit
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins
  • Rechenschaftspflicht gegenüber der Mitgliederversammlung

§5 Mitgliedschaft

  • Mitglied werden können Halter oder Eigentümer eines VW Käfers
  • Unmittelbare Angehörige
  • Weitere Personen nach Beschluss der Mitgliederversammlung

Weitere Bestimmungen:

  • Aufnahme und Austritt erfolgen schriftlich
  • Entscheidung über die Aufnahme durch die Mitgliederversammlung
  • Ausschluss bei mehr als drei Monaten Beitragsrückstand
  • Ausschluss bei dreimaligem unentschuldigtem Fehlen bei Clubabenden

§6 Beiträge und Finanzierung

  • Aufnahmegebühr: 25,00 € pro Fahrzeug
  • Monatlicher Mitgliedsbeitrag: mindestens 6,00 €
  • Ermäßigter Beitrag von 3,00 € pro Monat für:
    • Studierende
    • Auszubildende
    • Arbeitslose (auf Antrag und Nachweis)
  • Zahlung monatlich oder quartalsweise
  • Verfügungen über das Vereinskonto nur mit zwei Vorstandsunterschriften
  • Verwendung der Vereinsmittel ausschließlich für Vereinszwecke
Hinweis: Diese Darstellung ist eine verkürzte Website-Fassung. Maßgeblich ist die vollständige Satzung des Vereins.