Satzung des Käfer-Club Oranienburg e. V.
Kurzfassung für die Website
§1 Name, Sitz und Grundlage
- Der Verein führt den Namen Käfer-Club Oranienburg e. V.
- Sitz des Vereins ist Oranienburg.
- Der Verein ist ein eingetragener Verein und handelt auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
- Die Satzung ist für alle Mitglieder verbindlich.
§2 Ziele des Vereins
- Gemeinsame Freizeitgestaltung rund um den VW Käfer
- Erhalt, Pflege und Bestand von VW-Käfern
- Erfahrungsaustausch zu Technik, Wartung und Restauration
- Zusammenarbeit und Vernetzung mit Gleichgesinnten und der Oldtimer-Szene
§3 Organisation des Vereins
- Höchstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
- Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
- Beschlüsse werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben des BGB gefasst.
- Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist Recht und Pflicht der Mitglieder.
§4 Vorstand
- Vorsitzende*r
- Vorstandsmitglied für Finanzen
- Vorstandsmitglied für Veranstaltungen
Weitere Regelungen:
- Wahl in offener Abstimmung
- Amtszeit mindestens zwei Jahre
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins
- Rechenschaftspflicht gegenüber der Mitgliederversammlung
§5 Mitgliedschaft
- Mitglied werden können Halter oder Eigentümer eines VW Käfers
- Unmittelbare Angehörige
- Weitere Personen nach Beschluss der Mitgliederversammlung
Weitere Bestimmungen:
- Aufnahme und Austritt erfolgen schriftlich
- Entscheidung über die Aufnahme durch die Mitgliederversammlung
- Ausschluss bei mehr als drei Monaten Beitragsrückstand
- Ausschluss bei dreimaligem unentschuldigtem Fehlen bei Clubabenden
§6 Beiträge und Finanzierung
- Aufnahmegebühr: 25,00 € pro Fahrzeug
- Monatlicher Mitgliedsbeitrag: mindestens 6,00 €
- Ermäßigter Beitrag von 3,00 € pro Monat für:
- Studierende
- Auszubildende
- Arbeitslose (auf Antrag und Nachweis)
- Zahlung monatlich oder quartalsweise
- Verfügungen über das Vereinskonto nur mit zwei Vorstandsunterschriften
- Verwendung der Vereinsmittel ausschließlich für Vereinszwecke
Hinweis: Diese Darstellung ist eine verkürzte Website-Fassung. Maßgeblich ist die vollständige Satzung des Vereins.